Auf dieser Seite werden alle bekannten Fehler des Buchs dokumentiert.
Aktueller Stand: 28.12.2019
Korrekturen
Seite 89, Richtlinien…, 5.2.1 WCAG, Abschnitt „Robust“
Der Absatz: „Daraus leitet sich beispielsweise als Anforderung für barrierefreie Daten ab, dass für alle verwendeten Texte die zugrunde liegende Sprache hinterlegt wird, damit bei einer Sprachausgabe eine korrekte Wiedergabe in sinnhafter Form erfolgen kann“ gehört unter den Abschnitt „Verständlich„, nicht wie fälschlicherweise angegeben „Robust“
(WCAG Erfolgskriterien 3.1.1 Sprache der Seite, 3.1.2 Sprache von Teilen)
Seite 90, Richtlinien…, 5.2.1 WCAG, Abschnitt „Überprüfung auf Konformität zur WCAG“
„Dies kann dazu führen, dass Inhalte nicht immer die gewünschte höhere Konformitätsstufe erreichen können, beispielsweise wenn Inhalte von Artikeln aus anderen Quellen wiedergegeben werden (z. B. 90 Richtlinien, technische Normen und gesetzliche Grundlagen im Überblick ein kritisches Kriterium hierbei: Zwischenüberschriften bei längeren Texten für die Konformität zu AA AAA)“.
(WCAG Erfolgskriterium 2.4.10 Abschnittsüberschriften: Abschnittsüberschriften werden genutzt, um den Inhalt zu gliedern. (Stufe AAA))
Seite 107, Richtlinien, 5.3.3 Deutschland, Abschnitt „Inhalt der BITV“
„Die normativenAuch Bestandteile aus dem informativen Bereich der WCAG, z. B. die Techniken zu HTML, CSS, PDF, sind nicht Teil der BITV.“
Seite 107, Richtlinien, 5.3.3 Deutschland, Abschnitt „Inhalt der BITV“
„So wird z. B. in der Priorität I Priorität II der Einsatz von Überschriften zur Themeneinteilung verlangt, in Priorität II gibt es Regelungen zu Abkürzungen, einfacher Sprache und ungebräuchlichen Wörtern“
(BITV Priorität 2, Prinzip 2: Bedienbarkeit, 2.4.10 Abschnittsüberschriften: Es sind Abschnittsüberschriften zu verwenden, die den Inhalt weiter strukturieren)
Seite 184, Anforderungen, 6.4.4 Verknüpfungen, Abschnitt „Verfassen von Inhalten“
„In der WCAG finden sich bezüglich der Beschaffenheit von Hyperlinks inhaltliche Anforderungen, insbesondere wenn Sie die Konformitätsstufe AAA erreichen wollen (Richtlinie Erfolgskriterium 2.4.9) […] Zur besseren Erkennbarkeit von Verknüpfungen ist es sicherlich auch nicht verkehrt, diese optisch hervorzuheben. Verpflichtend ist dies nicht in PDF/UA, jedoch in der WCAG (Richtlinie Erfolgskriterium 1.4.1).“
Seite 271, Leitlinien Barrierefreiheit für Design und Redaktion, 8.2.2 Strukturiertes Schreiben und inhaltlich Anforderungen, Abschnitt „Gliederung durch Überschriften“
„Damit sind Sie gezwungen, zur Erreichung der Konformitätsstufe AAA den Inhalt Ihrer Publikationen durch Überschriften zu gliedern.“
Hinweis: Die Gliederung von Inhalten durch Überschriften gehört klar in den Bereich der Nutzungsfreundlichkeit und ist daher stark zu empfehlen.
Erläuterungen, Ergänzungen
Seite 86, Richtlinien, 5.2.1 WCAG
[hinter den ersten Hinweis]
Hinweis 2: Nicht alle Anforderungen der WCAG sind rechtlich verbindlich. So verpflichtet z.B. die europäische Norm EN 301 549 nur die Konformitätsstufe AA. Hierzu wird in späterem Verlauf noch weiter eingegangen.
Seite 90, Richtlinien,
Abschnitt „Überprüfung auf Konformität zur WCAG“
„Um einen möglichst breiten und guten Zugang zu gewährleisten, sollte mindestens die Konformitätsstufe AA für alle Dokumente angestrebt werden. Wenn dies aus speziellen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, sollten dennoch alle anderen möglichen Punkte die Konformitätsstufe AA erreichen. Verpflichtend für die Anforderung nach verschiedenen EU-Normen, und indirekt auch für die BITV, ist die Konformitätsstufe AA„.
Seite 91, Richtlinien, 5.2.1 WCAG, Abschnitt „WCAG und PDF“
„Bestimmte Nutzer*innen können auf spezielle Schriftarten angewiesen sein (Dyslexie), deren Austausch auf Webseiten verhältnismäßig einfach ist, in PDF-Dateien jedoch nicht. Der Austausch von Schriftarten wird zwar in der WCAG nicht explizit gefordert, entspricht aber dem Kerngedanken der WCAG nach umfassender Zugänglichkeit„.
Seite 103, Richtlinien, 5.3.2 Europäische Union, Abschnitt „EU-Mandat 376 / Europäischer Standard EN 301 549“
„Für den Bereich barrierefreier Publikationen wird explizit auf die WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) verwiesen.“
Seite 104, Richtlinien,
5.3.2 Europäische Union, Abschnitt „European Accessibility Act (EAA)“
[Ergänzung, wg. Redaktionsschluss]
Die EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wurde am 17.04.2019 in deutscher Sprache veröffentlicht. Die genauen Auswirkungen werden sich zukünftig konkreter abzeichnen. Denkbar ist die Ausweitung der barrierefreien Anforderungen, auch bezüglich PDF-Dokumenten, in Richtung Privatwirtschaft.